UNSERE ÖFFNUNGSZEITEN:

!!!! ALLGEMEINE REGELUNG !!!!!
BesucherInnen müssen mindestens 8 Jahre alt sein,
Ausnahme: "FREAKY-FRIDAY" (ab 7 Jahren).
Alle Kinder unter 13 Jahren müssen um 19 Uhr das Tollhaus/ die Actionhall verlassen!

Die Öffnungszeiten zum Skaten sind rot markiert!
Die Rampen dürfen nur von geübten SkaterInnen befahren werden.
Für Unfälle übernehmen wir keine Haftung.

MO 15.00 - 17.30:
16.00 - 21.00:

- Actionhall geöffnet:SKATEN FÜR ANFÄNGER mit Anmeldung, Eintritt ist Frei!
- Bistro geöffnet
17.30 - 19.00

- Jungsgruppe (9 bis 13 Jahre, nach Absprache)

17.30 - 21.00: - Bistro geöffnet
- Actionhall geöffnet:
KEIN SKATEN! , der ACTION MONDAY "alles außer Skaten".

DI 16.00 - 21.00:
- Bistro geöffnet
- Actionhall geöffnet:
SKATEN

MI 16.00 - 17.30: - Mädchengruppe (8 bis 14 Jahre, nach Absprache)
16.00 - 21.00: - Bistro geöffnet
- Kochnachmittag
- Actionhall geöffnet
:
SKATEN

DO 16.00 - 21.00: - Bistro geöffnet
- Actionhall geöffnet: SKATEN
18.00 - 21.00 - Billard Training (nach Absprache)

FR 15.00 - 18.00: - Zirkusprojekt; KEIN SKATEN!

15.00 - 18.00: 
FREAKY FRIDAY: KINDERNACHMITTAG für Kinder von 7 - 13 Jahren
Kochen, Fun & Action, Kreativ; KEIN SKATEN!

18.30 - 22.00: - Bistro geöffnet
- Actionhall geöffnet
:
SKATEN

SA 16.00 - 20.00: - Bistro geöffnet
- Actionhall geöffnet: SKATEN
..Auch Kinder unter 13 Jahren dürfen heute bis 20.00 Uhr bleiben!!


Die Nutzung der Actionhall ist für SkaterInnen ab 1. April in der "warmen Jahreszeit" kostenlos. Für SkaterInnen die nicht im Freisinger Stadtgebiet wohnen beträgt ab 1. Oktober der Eintritt 2 Euro/Tag (Monatspass: 15 Euro).

SKATERINNEN, DIE IM STADTGEBIET VON FREISING  WOHNEN (Nachweis erforderlich!) SIND VOM EINTRITT BEFREIT!!
Der Grund: Das Tollhaus/Actionhall wird von der Stadt Freising finanziert. Andere Gemeinden/Städte/Landkreis beteiligen sich also nicht an unseren Kosten. Daher bitten wir um Verständnis dafür, dass alle Gäste, die nicht im Stadtgebiet von Freising wohnen, diesen kleinen Beitrag zur Wartung und Erweiterung unserer Skateranlagen beitragen müssen.